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Wissenswertes rund um Cookies und Datenschutz - Teil 3

22. Jan 2021

Wissenswertes rund um Cookies und Datenschutz - Teil 3
Wissenswertes rund um Cookies und Datenschutz - Teil 3

Im letzten Teil zeigen wir euch die Neuerungen, die in Folge des EuGH- und des BGH-Urteils in Kraft treten und wie wir diese bei baur.de umsetzen.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom Oktober 2019 und des BGH-Urteils (Bundesgerichtshof) vom Mai 2020 ergeben sich auch in der BAUR-Gruppe einige Neuerungen für die Nutzung von Cookies. Davon ist nicht nur die baur.de Webseite betroffen, sondern auch viele weitere Systeme, unter anderem auch bei empiriecom.

Was ändert sich bei uns?

Bisher haben wir ein sogenanntes „Opt-Out“ verwendet. Die Nutzer*innen mussten aktiv in den Datenschutzbestimmungen den Haken entfernen, wenn keine Cookies gesetzt werden sollen. Nutzen die Nutzer*innen beim Aufrufen der Website das „Opt-out“ nicht, werden ohne Einwilligung Cookies gesetzt. 

Jetzt wird allerdings bei der Cookie-Abfrage das sogenannte „Opt-In“ Pflicht. “To opt in” bedeutet auf Deutsch etwa “sich dafür entscheiden”. Die Cookies werden also nicht von Beginn an gesetzt, sondern erst, wenn die Nutzer*innen der Datenspeicherung zustimmt. 

Die Einwilligung der Nutzer*innen muss also aktiv, freiwillig und nach vorheriger Informierung erfolgen. Das bedeutet zunächst, dass die Besucher*innen einer Webseite das Häkchen für die Zustimmung selbst setzen müssen (aktiv). Gleichzeitig darf durch eine fehlende Zustimmung der Besuch der Webseite nicht unterbunden werden (freiwillig). Und schließlich muss den Besucher*innen deutlich klar sein, welche Cookies abgegriffen werden und zu welchem Zweck sie gespeichert werden (informiert). Ausgenommen von dieser Einwilligungspflicht sind nur unbedingt erforderliche Cookies, die für die Nutzung von Anwendungen notwendig sind. 

Der maßgebliche Unterschied zwischen der Widerspruchslösung (Opt-Out) und einer Einwilligung (Opt-in) ist also, dass im Falle einer Widerspruchslösung zunächst die Datenverarbeitung stattfindet, die lediglich durch Erklärung eines Widerspruchs für die Zukunft untersagt werden kann. Wenn eine Einwilligung (Opt-In) erforderlich ist, dann darf eine Datenverarbeitung erst stattfinden, nachdem dem/der Nutzer*in tatsächlich eine wirksame Einwilligung erteilt hat. 

Aktueller Cookie Banner der baur.de Webseite
Aktueller Cookie Banner der baur.de Webseite
Welche Herausforderungen bringt die Umstellung mit sich?

Die Umstellung des Cookie Banners führt zu einer ganz neuen Disziplin im Online-Marketing. Daher wird es einige Zeit dauern, bis alles optimal an die neuen Vorgaben angepasst ist und alle Tools geprüft worden sind. 

Da erst das Einverständnis der Nutzer*innen benötigt wird, ist das Ziel, dass diese möglichst dazu gebracht werden auf „Ok“ zu klicken und somit die Opt-In Rate zu steigern. Doch nicht jeder Cookie Banner führt zum gewünschten Ergebnis. Deshalb finden zudem auch zahleiche Tests innerhalb der Otto Group statt, um das Format, das Layout und die Position des Cookie Banners zu optimieren und den Banner so für die Nutzer*innen attraktiver zu machen. Die Ergebnisse können dann von allen Beteiligten untereinander verwendet und optimiert werden.  

Ehemaliger Cookie Banner der baur.de Webseite
Ehemaliger Cookie Banner der baur.de Webseite

An diesem ehemaligen Cookie Banner der baur.de Webseite sieht man gut welche Veränderungen kontinuierlich vorgenommen werden. Während unser aktueller Cookie Banner (siehe oben) im unteren Bereich der Seite erscheint, war dieser Banner im oberen Bereich platziert. Auch die Farben und das Textverhältnis unterscheiden sich zur aktuellen Variante.  

Welche Bereiche sind von der Umstellung am meisten betroffen?

Durch Optimierungen sollen also auch mögliche Einbrüche in der Statistik vermieden werden. Da nicht mehr alle Nutzer*innen auf „Alle Cookies zulassen“ klicken, können manche Cookies deswegen nicht mehr verwendet werden. So verliert das Marketing nämlich einen Teil seiner Datengrundlage – vor allem Web-Tracking, Controllingzahlen und Webstatistiken sind davon betroffen. 

Auch für den Bereich des Remarketing spielt die Umstellung eine große Rolle. Beim Remarketing bzw. Retargeting werden Besucher*innen oder Kund*innen gezielt durch individualisierte Werbeanzeigen angesprochen. Bisher wurden Nutzer*innen, die unsere Webseite besuchen und ein Produkt gekauft haben, mit Cookies gekennzeichnet. Das war auch schon der Fall, wenn ein Kunde oder eine Kundin in einer bestimmten Kategorie nach Produkten gesucht und diese nur angesehen hat. Mit den gesammelten Daten konnten diese Werbeanzeigen entsprechend angepasst werden und es wurden beispielsweise Angebote beworben, die der/die Besucher*in angesehen, aber nicht gekauft hat. Willigt der/die Besucher*in nun nicht mehr in die Verwendung von Cookies ein, fehlt diese Datengrundlage und es kann weniger gezielte Werbung für die Nutzer*innen angezeigt werden. 

Auch wenn Cookies für die Nutzer*innen nicht immer direkt von Vorteil sind, so werden sie dennoch in vielen Bereichen gebraucht und sie erleichtern häufig den alltäglichen Umgang mit dem Internet. Ob man Cookies nun zulassen oder deaktivieren sollte, bleibt aber jedem selbst überlassen. Hier geht es vielmehr um die digitale Privatsphäre und den Nutzungskomfort.

Wir hoffen euch haben die Beiträge zum Thema Cookies und Datenschutz gefallen. 🙂
Ihr habt Teil 1 und 2 noch nicht gelesen? Hier kommt ihr noch einmal zu unseren vorherigen Beiträgen: Teil 1 und Teil 2.

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Autor

Dara Hentze

Hallo ich bin Dara und heiße euch herzlich auf unserem Jobs Blog der BAUR-Gruppe willkommen! Ich absolviere derzeit ein Praktikum im Personalmarketing und freue mich, euch in Zukunft mit spannenden Einblicken rund um die BAUR-Gruppe zu versorgen. Viel Spaß beim Stöbern!
Eure Dara

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